Folgende Regeln gelten auf der Hunde-Freilaufzone
1. Die Freilaufzone beschränkt sich auf das eingezäunte Areal. Ausserhalb des eingezäunten Areals gilt von Anfang April bis Ende Juli Leinenpflicht (Waldrand).
2. Die Freilaufzone entbindet die Hundehalter nicht von ihrer Aufsichtspflicht.
3. Alle Nutzer, Hundehalter und Passanten nehmen gegenseitig Rücksicht.
4. Auf Flora und Fauna ist Rücksicht zu nehmen und übermässige Lärmbelästigung zu vermeiden (Kleingarten-Areal).
5. Wie sonst auch überall ist Hundekot stets aufzunehmen und in den bereitstehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
Du willst, dass die Wiese weiterhin bestehen bleibt?
Die Hundewiese ist für alle frei zugänglich. Du musst kein Vereinsmitglied sein, damit du diese benutzen darfst. Wieso es trotzdem toll wäre, wenn Du ein Mitglied wirst, erklären wir Dir hier.
Hier befindet sich die Hundewiese
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Betriebszeiten
Die Hundefreilaufzone darf nur bei Tageslicht (von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) benützt werden. Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (Nachtruhe) darf die Zone unabhängig vom Tageslicht nicht benützt werden.
Parkplätze
Das Abstellen von Fahrzeugen bei der Äbiker Hötte oder auf angrenzenden Grundstücken ist nicht erlaubt.
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